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Die behördliche Genehmigung im strafrechtlichen Deliktsaufbau

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Die Untersuchung behandelt zentrale Aspekte der Akzessorietät des Strafrechts vom Verwaltungsrecht. Der Verfasser untersucht die straftatsystematische Einordnung der behördlichen Genehmigung (Tatbestandsausschluß, Rechtfertigung bzw. andere Lösungsmöglichkeiten) sofern eine behördliche Genehmigung an Mängeln leidet, die sich zwar „verwaltungsrechtswidrig“ nicht aber „nichtig“ machen. In sechs Kapiteln stellt der Verfasser die Unterscheidung von Verwaltungsrechts- und Verwaltungsaktsakzessorietät dar und untersucht, wann behördliche Genehmigungen im strafrechtlichen Deliktsaufbau Wirkungen auf Tatbestands- bzw. auf Rechtswidrigkeitsebene entfallen. Die Arbeit stellt insbesondere umfassend dar, welche Wirkung rechtswidrigen behördlichen Genehmigungen auf Tatbestandsebene und welche ihnen auf Rechtswidrigkeitsebene im strafrechtlichen Deliktsaufbau zuzumessen sind. Besondere Berücksichtigung finden dabei Fälle rechtsmißbräuchlich erlangter behördlicher Genehmigungen. Einen neuen Lösungsansatz entwickelt der Verfasser im Hinblick auf die rechtswidrige und damit wirksame behördliche Genehmigung. Der Verfasser qualifiziert diese Genehmigung in bestimmten Konstellationen als Strafunrechtsausschließungsgrund, der das strafrechtlich relevante, straftatbestandlich indizierte Unrecht entfallen läßt, ohne dadurch die Rechtswidrigkeit der Tat aus Sicht des Verwaltungsrechts zu leugnen.

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1998

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