Probleme des Akteneinsichtsrechts der Verteidigung im Ermittlungsverfahren im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
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Während es früher in der Praxis weithin üblich war, die Regel des 147 Abs. 1 StPO bis zum Abschluß des Ermittlungsverfahrens in ihr Gegenteil zu verkehren, haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren für das Haftverfahren ausgesprochen, daß das Akteneinsichtsrecht als wichtigste Voraussetzung für eine wirksame Verteidigung in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht zur Disposition der Staatsanwaltschaft stehen darf. Dadurch hat ein Bestandteil der Rechtsstellung des Beschuldigten als Prozeßsubjekt im Strafverfahren zentrale Bedeutung bekommen, und seine Dogmatik hat zugleich an Dynamik und Tiefgang gewonnen. Die Arbeit nimmt sich der Problematik in ihrer ganzen Breite an und liefert einen wichtigen Beitrag zu den in kriminalpolitischer wie in dogmatischer Hinsicht aktuellsten und wichtigsten Problemfeldern des Strafverfahrens.