Umweltschutz durch völkerrechtliches Strafrecht
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Die bisherigen «klassischen» Bedrohungen für den Frieden und die Sicherheit der Menschheit könnten in Zukunft um die Variante des Umweltterrorismus erweitert werden. Die bestehenden internationalen Umweltschutz- und Sanktionsnormen reichen nicht aus, um dieser Gefahr zu begegnen, so daß sich die Frage nach der Strafbarkeit von Umweltverbrechen unmittelbar nach Völkerrecht stellt. Mit der Arbeit wird daher zunächst eine Bestandsaufnahme des Umweltvölkerrechtes und des völkerrechtlichen Strafrechtes durchgeführt. Sodann soll der Versuch unternommen werden, diese beiden völlig unterschiedlichen Teilgebiete des Völkerrechtes zusammenzubringen und die Möglichkeiten eines internationalen Umweltschutzes durch ein zu schaffendes völkerrechtliches Strafrecht aufzuzeigen.