Ehe und andere Lebensgemeinschaften nach Landes- und Bundesverfassungsrecht
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Im Zuge der Wiedervereinigung kam es in den neuen Bundesländern zur Schaffung neuer, von der Konzeption des Grundgesetzes abweichender Verfassungen. Besonders weit ging dabei die Brandenburgische Landesverfassung, die neben der Ehe auch «andere auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften» unter Schutz stellt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob dies mit dem in Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten besonderen Schutz von Ehe und Familie vereinbar ist. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich der Frage, inwiefern der Wandel gesellschaftlicher Auffassungen im Bereich von Ehe und Familie zu einem Verfassungswandel führen kann.