Koloniale Selbstverwaltung in Deutsch-Südwestafrika
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Am Ende des 19. bzw. Beginn des 20. Jahrhunderts existierte im deutschen Schutzgebiet Südwestafrika (1884-1919) lediglich eine staatliche Gouvernements-/Militärverwaltung, die auch kommunale Belange zu regeln hatte. Die Arbeit beschäftigt sich mit der politischen Beteiligung der weißen Siedler des ehemaligen Südwestafrikas und deren rechtlicher Ausgestaltung. Die einzelnen Schritte hin zu einer «kolonialen Selbstverwaltung» werden herausgearbeitet. Nachgegangen wird dabei der Frage, ob weiße Siedler schon allein wegen ihrer Herkunft und ihrer Rolle als «Wahrer europäischer Landnahme» auch Nutznießer in rechtlicher Hinsicht waren oder ob ihr rechtlicher Status mit demjenigen im Deutschen Reich nicht vergleichbar war, weil beispielsweise die Reichsverfassung und das BGB überhaupt nicht oder nur teilweise in den damaligen deutschen Schutzgebieten galten. Deutsche Siedler hatten sich mit dem Überwechseln nach Afrika scheinbar sämtlicher politischer Mitbestimmungsrechte, die sie im Mutterland besessen hatten, entäußert. Mit Hilfe der Auswertung umfangreichen Aktenmaterials in Deutschland und Übersee sowie der Heranziehung einschlägiger kolonialrechtlicher Bestimmungen (im Anhang abgedruckt) wird der rechtlich-politische Emanzipationsprozeß der weißen Siedler gegenüber der eigenen Kolonialverwaltung nachgezeichnet. Behandelt wird dabei das ursprünglich bestehende Verwaltungs- und Rechtssystem bis hin zur gesetzlichen Einräumung «kolonialer Selbstverwaltung». Die vor allem im Nationalarchiv von Namibia festgehaltenen tatsächlichen Umsetzungsschwierigkeiten des Kolonialrechts finden dabei breite Berücksichtigung.