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Betriebsteilung infolge Umstrukturierung

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Wird ein Betrieb infolge einer Umstrukturierung geteilt, kann für die Belegschaft eine betriebsratslose Zeit folgen. Gesetzliche Übergangsmandate des Betriebsrates überwinden diese Vertretungslücke für eine gewisse Zeit. Außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vorschriften ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Übergangsmandat anerkannt. Die Arbeit befaßt sich insbesondere mit der Frage, ob die vertretungslose Zeit durch Analogie zu § 321 Abs. 1 S. 1 Umwandlungsgesetz überwunden werden kann. Nach umfangreicher Auswertung der dazu ergangenen Instanzrechtsprechung und der äußerst streitigen Literatur wird eine Analogie abgelehnt. Auch andere, in der Literatur vertretene Lösungsansätze werden untersucht und schließlich abgelehnt.

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2000

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