Grundlagen und Grenzen eines staatsbürgerlichen Informationszugangsanspruchs
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Die Untersuchung ist ein engagiertes Plädoyer für den Erlaß eines «Bundesinformationszugangsgesetzes». Vorbilder hierfür finden sich auf europäischer Ebene und im Ausland, aber auch in Deutschland, wo vor allem auf das jüngst in Kraft getretene Brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz verwiesen werden kann. Grundthese ist, daß die Funktionsfähigkeit einer demokratisch verfaßten Staatsordnung auf eine aktive staatsbürgerliche Teilhabe und Kontrolle angewiesen ist; diese wiederum bedarf eines Rechtsanspruchs des Bürgers auf Information. In einer freiheitlichen Demokratie darf es arcana imperii grundsätzlich nicht geben. Nicht das Geheimnis, sondern Transparenz und Publizität müssen die Regel, die Nichtinformation die Ausnahme sein.