Die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Freiheit des Warenverkehrs
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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht gehört zu den modernsten Gesetzen des deutschen Verwaltungsrechts. 1994 verabschiedet und 1996 in Kraft getreten unternimmt es den Versuch, sich von dem primär polizeirechtlichen Ansatz des Abfallrechts zu lösen und ordnungsrechtliche Erfordernisse mit ökonomischen Erwägungen zu verbinden. Das Buch behandelt einen wichtigen und noch wenig erforschten Ausschnitt aus dieser Problematik, nämlich das Verhältnis zwischen der Produktverantwortung (§§ 22 ff. KrW-/AbfG) und der Freiheit des Warenverkehrs nach dem EGV (Art. 23 ff. EGV.). Diese Frage stellt sich, da das deutsche Recht Bestimmungen über das Verbot bestimmter Produktionsstoffe, Beschränkungen und Kennzeichnungsvorschriften enthält, bzw. zu solchen Vorschriften ermächtigt (§ 23 KrW-/AbfG), von denen der Verordnungsgeber durch die Verpackungsverordnung und die Altoverordnung bereits Gebrauch gemacht hat, und schließlich, soweit es Regelungen über die freiwillige Rücknahme von Abfällen enthält (§ 25 KrW-/AbfG). Da Abfälle „Waren“ im Sinne der Art. 23 ff. EGV sind, können sich die genannten Regelungen in ganz unterschiedlicher Weise teils als Einfuhrbeschränkungen, teils als Maßnahmen gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne des Dassonville-Urteils des EuGH darstellen und mit den Anforderungen des Unionsrechts insofern kollidieren. Das Buch erforscht diese rechtliche Konstellation und gibt Lösungsmöglichkeiten, die in der Verwaltungspraxis Verwendung finden können.