Konzentrationskontrolle in den elektronischen Medien
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Das Medienkonzentrationsrecht des Rundfunkstaatsvertrags soll – zusammen mit den Regelungen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts – Medienvielfalt und zugleich eine effektive Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleisten. Gleichzeitig wirft es schwierige Auslegungsfragen auf, die durch die Praxis der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bisher nicht gelöst werden konnten. Das ist auch auf die tatbestandlich unscharfen und teilweise kaum praktikablen Regelungen des Staatsvertrages zurückzuführen. Ziel der Untersuchung ist es, aufgrund der Praxis der Aufsichtsbehörden und Gerichte die medienspezifischen und die wettbewerblichen Konzentrationsvorschriften zu analysieren und im Hinblick auf das Ziel einer effektiven Sicherung der Meinungsvielfalt und Wettbewerb im Medienbereich zu bewerten. Christoph Bohl ist als Rechtsanwalt und Syndikus für Kartell- und Gesellschaftsrecht in der Konzernrechtsabteilung eines großen Dienstleistungsunternehmens in Berlin tätig.