Wissenszurechnung bei Organisationen
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Was weiß eine Organisation? – Wenn man sich im Zentrum vermögensrechtlich bedeutsamen Handelns einen freien Willen denkt, wird auch das diesen Willen lenkende Wissen zur zentralen dogmatischen Kategorie. Unabhängig von Willensdogmen lassen sich Verhaltenserwartungen mit der Erwägung rechtfertigen, daß dem Adressaten die Erwartung bekannt war. Umgekehrt entlastet Unkenntnis und sichert den Bestand an sich regelwidriger Transaktionen. – Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, wann Unternehmen, Gemeinden oder andere Organisationen Kenntnis haben oder hätten haben müssen. Die Antwort betont die Funktion des Tatbestandsmerkmals der Kenntnis im je einschlägigen Tatbestandszusammenhang, zu Lasten eines hiervon abstrahierenden Systems kommunikationsbezogener Organisationspflichten.