Ökotoxikologie und Prozeduralisierung des Risikobegriffs
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Die Arbeit versucht ausgehend vom Chemikaliengesetz eine Konkretisierung der umweltrechtlichen Schutzgüter „Naturhaushalt“ und „Umwelt“ mit Hilfe der Ökologie. Dem folgt ein Plädoyer für die Akzeptanz der eingeschränkten Konkretisierbarkeit dieser Rechtsbegriffe, verbunden mit der Forderung nach Ausgleich dieser Unzulänglichkeit durch Einbau spezifischer Prozeduralisierungsmechanismen in das chemikalienrechtliche Verwaltungsverfahren. Die mangelnde Effektivität der gegenwärtig vorhandenen verfahrensrechtlichen Instrumente zur Minderung stoffspezifischer Umweltrisiken wird konstatiert. Dies erfordert ein neues Risikorecht. Naturwissenschaftliche Grundlagen der für das Gefahrstoffrecht einschlägigen Prozeduralisierungsform eines Umweltmonitoring-Systems werden dargestellt und denkbare Strukturen einer Institutionalisierung dieses Systems im Chemikaliengesetz aufgezeigt.