Die anwaltliche Tätigkeit während der nationalsozialistischen Herrschaft
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Der Verfasser zeigt mittels der Prozeßakten verschiedener Zivilrechtsstreitigkeiten der Jahre 1928 bis 1945, daß auch die Argumentation von Rechtsanwälten und jüdischen Konsulenten in Zivilprozessen nicht frei von nationalsozialistischer Propaganda war. Die Darstellung ihrer Rechtsansichten weist eine zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber der Segregation in der Gesellschaft auf, zu der sie beitrugen, indem sie – freiwillig – im Laufe der Zeit zunehmend auf eine den Wertewandel berücksichtigende Argumentation zurückgriffen. Zumeist handelte es sich dabei um die bloße Wiedergabe von leeren Worthülsen, in einigen Fällen aber, insbesondere wenn die eigene oder die gegnerische Partei eine nationalsozialistische Organisation war, kam es zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den propagierten Rechtsbegriffen, die über das bloße Mitläufertum hinaus ging.