Die Beratungen des Wasserrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht zu einem Reichswassergesetz (1934 - 1941)
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Der vom Wasserrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht erarbeitete Entwurf eines Reichswassergesetzes von März 1941 stellte vor dem Hintergrund der bis dahin erfolglosen reichsrechtlichen Reformbestrebungen und der stark divergierenden landesrechtlichen Regelungen einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zur Vereinheitlichung des Wasserrechts in Deutschland dar. Als Ausgangspunkt für die Ausschußarbeiten zeichnet die Untersuchung die Entstehung des Preußischen Wassergesetzes von 1913 und die Reformversuche auf Reichsebene nach. Anhand der unveröffentlichten Stenogramme werden Verlauf und Gegenstand der Beratungen dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Neuordnung der Gewässerbenutzungen unter besonderer Berücksichtigung der rechtsdogmatischen Einordnung der Rechtsinstitute Gemeingebrauch und Sondergebrauch , die durch die nationalsozialistische Forderung nach einer «Bekämpfung des subjektiven öffentlichen Rechts» maßgeblich beeinflußt wurde.