EG-Eigenverwaltungsrecht und Gemeinschaftsverwaltungsrecht
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Das europäische Verwaltungsrecht wird häufig als einheitliche Rechtsmasse dargestellt, besteht aber aus zwei Schichten: Als EG-Eigenverwaltungsrecht werden die Vorgaben für den direkten Gemeinschaftsrechtsvollzug bezeichnet; das Gemeinschaftsverwaltungsrecht ist die Summe aller Regelungen, die für den indirekten Vollzug gelten und insoweit das nationale Verwaltungsrecht modifizieren bzw. ersetzen. Die Differenzierung ist notwendig, weil nicht alle verwaltungsrechtlichen Fragestellungen in beiden Rechtsschichten übereinstimmend gelöst werden. Die Arbeit zeigt in einer umfassenden Bestandsaufnahme die inhaltlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf. Sodann wird herausgearbeitet, daß sich die Abweichungen auf die unterschiedlichen Zielsetzungen von EG-Eigenverwaltungsrecht und Gemeinschaftsverwaltungsrecht zurückführen lassen. Ausschlaggebend ist vor allem, daß im Gemeinschaftsverwaltungsrecht die herkömmlichen Funktionen des Verwaltungsrechts überlagert werden durch das Bestreben, einen wirksamen und gleichmäßigen Gemeinschaftsrechtsvollzug zu gewährleisten, während im EG-Eigenverwaltungsrecht diese besondere Komponente fehlt.