Die Prospekthaftung bei Wertpapieremissionen nach dem dritten Finanzmarktföderungsgesetz
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Mit dem am 1.4.1998 in Kraft getretenen 3. Finanzmarktförderungsgesetz ist die Börsenprospekthaftung nach §§ 45 ff BörsG grundlegend reformiert worden. Neben einer Einführung in die rechtlichen und ökonomischen Regelungsziele des Kapitalmarktrechts im allgemeinen und der Prospekthaftung wird die Börsenprospekthaftung nach dem US-amerikanischen und nach dem deutschen Kapitalmarktrecht umfassend dargestellt. Die Pflichten und die daran anknüpfenden Haftungssanktionen, die sich für Emittenten und weitere an der Emission beteiligte Personen ergeben, werden ausführlich miteinander verglichen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der deutschen Börsenprospekthaftung nach der Reform durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz. Hier werden umfassend die mit der Neuregelung verbundenen Änderungen und die sich daraus ergebenden praktischen Anwendungsprobleme untersucht und einer praktikablen Lösung zugeführt. Beispielhaft genannt seien die Probleme des für die Beurteilung der Richtigkeit und Vollständigkeit maßgeblichen Zeitpunktes, die Haftung der Konsortialbanken und die Prospektverantwortlichkeit von Leitungsorganen und Wirtschaftsprüfern sowie schließlich die Ursächlichkeit des Prospektes für die Anlageentscheidung.