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Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts zum Grundsatz der Parität im Arbeitskampfrecht
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Funktionsvoraussetzung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Tarifautonomie ist ein Gleichgewicht der Koalitionen, da es weder Gewerkschaften noch Arbeitgeberverbänden möglich sein darf, Tarifverträge einseitig zu diktieren. Die nähere Ausgestaltung dieses Paritätsverhältnisses ist aufgrund der Zurückhaltung des Gesetzgebers im Wesentlichen durch das BVerfG und das BAG erfolgt. Eine genaue Darstellung und Analyse der Rechtsprechung zum Grundsatz der Parität macht deutlich, daß die Gerichte auf der Suche nach dem tatsächlichen Gleichgewicht zu weit gegangen sind und dabei die verfassungsrechtlichen Grundlagen vernachlässigt haben.
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2001
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