Die Bilanzierung und Prüfung von behebungspflichtigen und nicht behebungspflichtigen ökologischen Lasten
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Die Bilanzierung ökologischer Lasten wurde in der jüngeren Vergangenheit aufgrund einer BFH-Entscheidung heftig diskutiert. Problematisch war dabei allerdings bereits der der Entscheidung zugrundeliegende unklare Sachverhalt. Auf dieser Basis blieben die Beurteilungskriterien weitgehend punktuell. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt der interdisziplinäre Charakter der Problemstellung, wobei die bilanzielle Beurteilung zwingend auf einer technischen und rechtlichen Beurteilung aufbaut. In der vorliegenden Arbeit wird der Gesamtkomplex der in der Praxis auftretenden ökologischen Lasten hinsichtlich ihrer bilanziellen Abbildung untersucht. Hierzu wird eine Systematisierung eingeführt, die eine eindeutige Zuordnung von Sachverhalten zu bestimmten Bilanzierungsinstrumentarien gewährleistet. Im Bereich der behebungspflichtigen ökologischen Lasten werden (auch anhand einer Praxisanalyse) ausführlich Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Stillegung von Anlagen und der Anlagennachsorge, z. B. bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. solchen gemäß Bundesimmissionsschutzrecht, bei Deponien, bergbaulichen Anlagen und Kernkraftwerken behandelt. Daneben werden auch außerordentliche Behebungspflichten wie Altlastensachverhalte und Gefahrerforschungs- und -beseitigungspflichten untersucht. Im Bereich der nicht behebungspflichtigen ökologischen Lasten werden insbe-sondere die Auswirkung von Kontaminationen auf den Verkehrswert und die bilanzielle Bewertung von Vermögensgegenständen dargestellt. Schließlich werden Beurteilungshinweise für die Prüfung ökologischer Lasten im Rahmen der Jahresabschlußprüfung gegeben.