Zur Auslegung und Anwendung des § 46 a StGB
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Etwa seit Ende der sechziger Jahre wird auf internationaler Ebene eine lebhafte Diskussion über eine Krise des strafrechtlichen Sanktionensystems geführt. Einhergehend mit dem bereits in den späten siebziger Jahren erkennbaren Bemühen um eine stärkere Opferorientierung im Strafrecht hat die Thematik des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung gerade in den letzten Jahren neue Aktualität gewonnen. Der Gesetzgeber hat dem 1994 durch den neu eingefügten § 46 a StGB Rechnung getragen. Nach einem Überblick über die Entstehungsgeschichte der Norm untersucht die Abhandlung die mit der Auslegung und Anwendung des § 46 a StGB verbundenen Probleme und die Rezeption der Vorschrift in der Rechtsprechung. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, daß die derzeitige Gesetzesfassung, insbesondere im Hinblick auf die Anwendungsrelevanz der Norm, der Modifizierung bedarf. Er stellt einen eigenen Reformvorschlag für § 46 a StGB de lege ferenda zur Diskussion.