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Personalvertretungsrecht zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip

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Das Personalvertretungsrecht steht im Spannungsfeld zwischen einer möglichst an das Betriebsverfassungsrecht angeglichenen Beteiligung der Personalräte und den Anforderungen, welche sowohl das Demokratieprinzip als auch das Rechtsstaatsprinzip an die Reichweite der Beteiligungsrechte stellt. Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Leitentscheidungen auf die Entwicklung des Personalvertretungsrechts erheblichen Einfluss genommen. Auf der Grundlage der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz aus dem Jahre 1959 und zum Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz aus dem Jahre 1995 wird versucht, die Grenze zur verfassungsrechtlich unzulässigen Personalratsbeteiligung zu finden. Da in regelmässigen Abständen das Personalvertretungsrecht immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen wird, soll dieses Buch ein Wegweiser für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Personalvertretungsrecht sein. Das Buch wendet sich neben den Personalräten und den Behördenleitern ebenso an die gesetzgebenden Gremien des Bundes und der Länder. Anregungen finden auch Verbandsvertreter und Gewerkschaften, welche im Vorfeld von Änderungen der Personalvertretungsgesetze tätig werden.

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Personalvertretungsrecht zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, Margit Böhme

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2002
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