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Die essential facilities doctrine im US-amerikanischen und europäischen Kartellrecht

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Die essential facilities doctrine ist in der amerikanischen Kartellrechtsprechung entwickelt worden und hat über das europäische Kartellrecht am 1.1.1999 in Form des § 19 IV Nr. 4 GWB Eingang in das deutsche Recht gefunden. Die Doktrin soll die Frage beantworten, ob ein marktbeherrschendes Unternehmen seine Ressourcen mit Wettbewerbern teilen muß, wenn diese auf den Zugang hierzu angewiesen sind, um selber am Markt tätig werden zu können. Fruchtbar gemacht wurde die Doktrin bei der Öffnung der Energie- und Telekommunikationsmärkte für Wettbewerb. Inzwischen wird überlegt, ob Inhaber von geschützten Schlüsseltechnologien gezwungen werden können, diese mit Konkurrenten zu teilen. Die Arbeit befaßt sich vor allem mit den praktischen Problemen bei der Anwendung der Doktrin. Die hierzu ergangene Rechtsprechung wird einer umfassenden systematischen Darstellung zugeführt. Ausführlich wird erstmals besprochen, ob unter Berufung auf das Wettbewerbsrecht Zwangslizenzen durchgesetzt werden können. Ziel der Arbeit ist es, aus den amerikanischen und europäischen Erfahrungen Auslegungsgrundsätze für die deutsche Norm abzuleiten und aufzuzeigen, wie die Doktrin sinnvoll eingesetzt werden kann.

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2002

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