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Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

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Globalisierung ist das Wort dieser Zeit. Märkte wachsen zusammen. Nationale Regelungen verlieren gegenüber internationalen Übereinkünften an Bedeutung. Besonders augenfällig ist dieser Prozess in regionalen Zusammenschlüssen wie der Europäischen Union. Im globalen Rahmen ist hier insbesondere der Wandel vom GATT zu einer schlagkräftigen Welthandelsorganisation zu nennen. Diese grundsätzlich positive Entwicklung wird allerdings oft von der Sorge begleitet, dass die Öffnung der Märkte Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Bürger mit sich bringen könnte, besonders bei Produkten mit hohem Gefahrenpotenzial (Arzneimittel, Medizinprodukte, Maschinen usw.). Ein Weg, um auch diesen sensiblen Bereich möglichst risikolos dem Weltmarkt zu öffnen, wird gegenwärtig beschritten mit den Abkommen, die Gegenstand dieses Buches sind: Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Die Europäische Gemeinschaft verhandelt solche Abkommen derzeit mit ausgewählten Drittstaaten. Mit sechs Staaten: USA, Kanada, Australien, Neuseeland, der Schweiz und Japan, wurden zwischen 1998 und 2001 bereits solche Abkommen abgeschlossen; weitere werden voraussichtlich folgen. Das Buch enthält eine Synopse der Texte der bisher geschlossenen Abkommen. Die Abkommen ermöglichen es ausgewählten Konformitätsbewertungsstellen der EG, zu bescheinigen, dass ein Produkt die Anforderungen des jeweiligen Drittstaates erfüllt, und umgekehrt. Produkte, die einer solchen Konformitätsbewertung im Exportstaat unterzogen wurden, können ohne weitere Prüfung auf dem Markt des Importstaates in den Verkehr gebracht werden. Damit soll insbesondere mittelständischen Unternehmen, die Arzneimittel, Medizinprodukte, Telekommunikationsgeräte usw. herstellen, der Zugang zum Markt der jeweils anderen Vertragspartner erleichtert werden. Der Autor untersucht, ob die Abkommen in der Lage sind, einerseits eine effektive Liberalisierung des internationalen Warenverkehrs zu bewirken, ohne andererseits zusätzliche Risiken für Sicherheit und Gesundheit des Bürgers zu eröffnen. Dabei geht er auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten aller Beteiligten ein. Das Ergebnis ist überwiegend positiv. Die Abkommen können als bedeutsamer Baustein im Rahmen der Bemühungen zum weltweiten Abbau technischer Handelshemmnisse bezeichnet werden. Das Ziel der beteiligten Wirtschaftszweige: nach Durchführung einer einzigen Prüfung den gesamten Weltmarkt mit einem Produkt beliefern zu können („once tested, accepted everywhere“), rückt damit einen Schritt näher.

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2002

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