Gehaltsumwandlungen
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Die Altersversorgung in Deutschland ist ihren zukünftigen Herausforderungen nicht mehr gewachsen. Die zuweilen in Regierungskreisen geäusserte Floskel „Die Renten sind sicher!“ wird die Brisanz des Problems nicht mehr länger verschleiern können. In absehbarer Zeit werden die demografische Situation und die aktuellen Gesetzesvorhaben zur Sicherung der Altersversorgung einen spürbaren Ausbau der zusätzlichen Komponenten Betriebsrente und Privatvorsorge bewirken. Nunmehr ist Eigeninitiative der Arbeitnehmer gefordert: Das Stichwort heisst „Gehaltsumwandlungen“. Der Autor beleuchtet das Thema Gehaltsumwandlungen aus arbeits- sowie aus steuerrechtlicher Sicht. Arbeitsrechtlich gesehen ergibt sich vor allem dann Diskussionsstoff, wenn weite Teile der Belegschaft von Gehaltsumwandlungen berührt werden; es stellt sich die Frage nach der betrieblichen Mitbestimmung. Für die Arbeitsvertragsparteien wird stets von Interesse sein, ob durchsetzbare Ansprüche auf Durchführung der Gehaltsumwandlung bestehen und in welcher Form Rechte darauf begründet werden können. Steuerrechtlich wird vordergründig untersucht, welche Auswirkungen arbeitsrechtliche Vereinbarungen über Gehaltsumwandlungen auf das Entstehen der Lohnsteuerpflicht hinsichtlich des umgewandelten Gehaltsteils haben. Der Schwerpunkt dieser Betrachtung liegt bei der Bestimmung des für die jeweilige Umwandlungsvariante steuersystematisch zutreffenden Besteuerungszeitpunktes, denn unter Anreizgesichtspunkten ist für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber die steuerliche Gestaltung von erheblichem Interesse. In den Mittelpunkt stellt der Autor die Umwandlungsvariante Aktienoptionen, die in letzter Zeit häufig Gegenstand kontroverser Diskussionen war. Was die traditionellen Formen der betrieblichen Altersversorgung wie z. B. die Direktversicherung angeht, wird insbesondere die Forderung nach einheitlicher und sog. nachgelagerter Besteuerung behandelt. Jüngst hat der Gesetzgeber per Altersvermögensgesetz (Riester-Rente) einen ersten Schritt zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung bei staatlich geförderten Neuverträgen, allerdings nach seinen Worten - unabhängig von allgemeinen Regelungen über den Zufluss von Arbeitslohn - gewagt. Das Werk gibt Aufschluss über die Wechselbeziehung zwischen dem Arbeits- und dem Steuerrecht und führt zu einer Klärung des Begriffs „Lohnzufluss“ für den Fall der Umwandlung von Gehaltsansprüchen.