Die Entwicklung der familienrechtlichen Entscheidungsbefugnisse der Ehefrau
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Einen Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung der Ehefrau stellte das «Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts» vom 1.7.1958 dar. Der Gesetzgebungsprozeß für dieses auf Art. 3 Abs. 2 GG beruhenden familienrechtlichen Reformvorhabens zog sich über acht Jahre hin. Grund dafür war insbesondere die politische Einflußnahme von Seiten der beiden großen Kirchen und der Frauenbewegung, die mit aller Kraft versuchten, ihrem jeweiligen Standpunkt zum Verhältnis von Mann und Frau in Ehe und Familie zum Durchbruch zu verhelfen. Die Arbeit behandelt im Schwerpunkt den gruppeninternen Meinungsbildungsprozeß der Kirchen und der Frauenbewegung während der Nachkriegszeit und untersucht, ob das von diesen erarbeitete Ehe- und Familienleitbild mit dem übereinstimmte, welches die Gruppierungen nach außen hin politisch vertraten.