Strategische Umweltprüfung (SUP) in der Bauleitplanung
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Die Untersuchung zeigt auf, wie die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) optimal in das Recht der Bauleitplanung umgesetzt werden kann. Die SUP-Richtlinie muss vom deutschen Gesetzgeber bis zum 21. Juli 2004 in nationales Recht transferiert werden. Ziel dieser Richtlinie ist die Vorverlagerung der projektbezogenen UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) auf die Ebene der Planung. Betroffen ist unter anderem auch das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen im Baugesetzbuch. Dieses ist zwar bereits im Jahr 2001 im Hinblick auf die Anforderungen der UVP-Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG erheblich verändert worden. Die neue Richtlinie erfordert jedoch eine weitere Novellierung, wobei dem nationalen Gesetzgeber teilweise aber ein erheblicher Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Die Untersuchung ist in drei Teile gegliedert. Nach der den ersten Teil der Untersuchung abschliessenden Bestimmung grundlegender Begriffe wird im zweiten Teil erläutert, wie die UVP-Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG bisher im Recht der Bauleitplanung umgesetzt wurden. Es wird einerseits aufgezeigt, welche strukturellen Mängel bestehen, andererseits werden die bereits bestehenden Ansätze einer strategischen Umweltprüfung in der Bauleitplanung herausgearbeitet. Die Entwicklungsgeschichte und der aktuelle Rechtsstand der UVP in der Bauleitplanung werden ausführlich dargestellt und erläutert. Der dritte Teil der Untersuchung befasst sich ausführlich mit der SUP-Richtlinie und den Alternativen der Umsetzung in das nationale Bauplanungsrecht. Es wird aufgezeigt, welche Bauleitpläne einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden müssen und wie sich die „Projekt“- und „Plan“-UVP auf der Ebene der Bauleitplanung zueinander verhalten. Dies gilt nicht nur für den Anwendungsbereich, sondern auch für die verfahrensrechtlichen Vorgaben. Durch Gegenüberstellung der Anforderungen der Richtlinien mit dem geltenden Verfahren der Bauleitplanung wird gezeigt, welcher Änderungsbedarf besteht, um schliesslich konkrete Vorschläge zur Novellierung des Gesetzestextes zu unterbreiten. Es wird hierbei jeweils auch geprüft, ob im nationalen Recht über die Mindestanforderungen der europäischen Richtlinien hinausgegangen werden sollte. Die Untersuchung beschränkt sich also nicht darauf, nur den Mindestumsetzungsbedarf aufzuzeigen, sondern enthält auch Überlegungen zu einer möglichst umwelteffektiven und praktikablen strategischen Umweltprüfung in der Bauleitplanung.