Rechtsberatung in den Medien im Spannungsfeld von Rechtsberatungsgesetz und grundrechtlicher Freiheit aus Art. 5 I GG
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Das Rechtsberatungsgesetz verbietet Personen ohne besondere Zulassung, andere in Rechtsangelegenheiten zu beraten oder rechtliche Angelegenheiten für andere zu besorgen. Das Verbot ist umfassend und betrifft viele Lebensbereiche, in denen rechtliche Belange eine Rolle spielen. Und so stehen auch Presse und Rundfunk vor der Frage, welche von möglichen Publikations- und Unterhaltungsformen in Kollision mit dem Rechtsberatungsgesetz gelangen könnten. Die Arbeit geht dieser Frage nach und untersucht nach der Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung zu diesen Fragen, welche medialen Tätigkeiten unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG erlaubt und welche nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten sind.