Das Handelsunternehmen als Kreditsicherheit im deutschen, französischen und spanischen Recht
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In Frankreich und Spanien kann ein Kaufmann an seinem Unternehmen eine Mobiliarsicherheit bestellen, welche in ein Register eingetragen wird. Der Verfasser vergleicht diese globalen Sicherungsrechte an Unternehmen mit der ihnen funktional entsprechenden Sicherungsübereignung des deutschen Rechts anhand verschiedener, in allen Rechtsordnungen vorfindbarer Fallkonstellationen. Sodann wird die im grenzüberschreitenden Kreditsicherungsverkehr durch den möglichen Ortswechsel des Sicherungsguts sich ergebende Anerkennungsproblematik untersucht. Da diese Problematik mit den Mitteln des Kollisionsrechts nicht zu lösen ist, schlägt der Verfasser die EU-weite Einführung eines «Internationalen Sicherungsrechts» vor.