Die Zwischenberichterstattung nach IFRS
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Der IFRS-Zwischenbericht wird in Europa zunehmend als Komponente der kapitalmarktorientierten Unternehmensberichterstattung anerkannt. Nach aktuellen empirischen Studien sind die IFRS-Zwischenberichte dabei für die Anlageentscheidungen der Kapitalmarktteilnehmer annähernd so wichtig wie der jährliche Geschäftsbericht eines Unternehmens. Eine detaillierte empirische Untersuchung darüber, wie die IFRS-Zwischenberichte zu gestalten sind, damit die Anforderungen des Kapitalmarkts unter Berücksichtigung der zuletzt novellierten gesetzlichen Vorschriften zur Zwischenberichterstattung (TUG und DRS 16) erfüllt werden, existiert im Schrifttum bislang nicht. Vor diesem Hintergrund ermittelt der Verfasser durch eine repräsentative Befragung von Kapitalmarktexperten detailliert die Anforderungen des Kapitalmarkts an eine entscheidungsnützliche Zwischenberichterstattung. Darauf aufbauend, werden von ihm inhaltliche Gestaltungsempfehlungen für den IFRS-Zwischenbericht entwickelt. Hierbei kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass bei vielen Berichtsgegenständen freiwillige Angaben im IFRS-Zwischenbericht veröffentlicht werden sollten, damit die Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts adäquat befriedigt werden. Die empirisch ermittelten Anforderungen und die entwickelten Gestaltungsempfehlungen dienen dem Verfasser zusätzlich als Grundlage für eine objektive Bewertung der inhaltlichen Qualität publizierter IFRS-Zwischenberichte. Dabei stellt der Verfasser fest, dass mit den gegenwärtig publizierten IFRS-Zwischenberichten die Informationsbedürfnisse des Kapitalmarkts nicht angemessen erfüllt werden, sondern noch ein erhebliches Potenzial besteht, die IFRS-Zwischenberichterstattung inhaltlich zu verbessern. Mit den ermittelten Qualitätswerten werden überdies Hypothesen über vermutete Zusammenhänge zwischen unternehmensspezifischen Merkmalen und der Qualität der IFRS-Zwischenberichterstattung geprüft.