Kapitalausweis nach IFRS unter besonderer Berücksichtigung von Residualkapitalderivaten
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Die Finanzmarkt- und Bankenkrise in den Jahren 2007 bis 2009 hat gezeigt, dass die Bedeutung der Verlustaufnahmefähigkeit von Kapital durch Regulierer und Standardsetzer vor dem Ausbruch der Krise unterschätzt wurde. Die Finanzberichterstattung nach IFRS bildet eine Grundlage der Regulierung und verdient daher besondere Aufmerksamkeit. Vor diesem Hintergrund wird in der vorliegenden Arbeit der IFRS-Bilanzausweis der unternehmerischen Kapitalstruktur sowie von Derivatvereinbarungen, mit besonderer Wirkung auf die Passivseite der Bilanz, unter Bezug auf den zugrundeliegenden wirtschaftlichen Gehalt untersucht. Die Verfasserin zeigt auf, dass die Regelungen der IFRS kein konsistentes Prinzip für den Kapitalausweis verfassen, sondern teils an Permanenz, verstanden als Dauerhaftigkeit der Kapitalüberlassung, und teils an Haftung, verstanden als Verlustaufnahmefähigkeit der Kapitalkomponente, orientiert sind. In der vorliegenden Arbeit werden daher prinzipienbasierte Regeln (de lege ferenda) vorgeschlagen, die dem Zweck des IFRS-Abschlusses gerecht werden, entscheidungsnützliche Informationen zu vermitteln, und damit als sachgerechte Grundlage für die Kapitalregulierung herangezogen werden können.