Die Rechtsfolgen kooperativer Pastoral in pfarrlichen Einrichtungen und ihre finanziellen Folgen
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Soweit Pfarreien nicht fusioniert werden, soll zumeist eine Zusammenarbeit erfolgen als Antwort auf schwindende Gläubigenzahlen und sich fortsetzenden Priestermangel. Auf diese Weise sollen weiterhin seelsorgliche Angebote ermöglicht werden, während sich die pastoralen Räume vergrößern. Hierfür wurden sowohl im Gesamtkirchenrecht, als auch in den Diözesen Modelle entwickelt, die an mehr oder weniger konkrete Regelungen geknüpft sind. Denn häufig bleiben die Auswirkungen der Modelle auf pfarrliche Einrichtungen sowie die Pfarreien und die Modelle selbst unklar. Die Arbeit untersucht diese Auswirkungen und schlägt Lösungen vor. Der Untersuchung unterzogen wurden das sog. Priesterteam und der Pfarrverband. Dabei beschränkt sich die Arbeit im Bereich des Teilkirchenrechts überwiegend auf das Erzbistum Köln.