Wehrdienst und Verweigerung als komplementäres Handeln
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Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde mit Art. 4 Abs. 3 GG erstmals in einem deutschen Staatswesen ein Verfassungsrecht auf Kriegsdienstverweigerung verankert. Den Protestantismus stellte das vor eine neue Frage: Könnten Protestanten in einer westdeutschen Armee Wehrdienst leisten oder müssten sie von ihrem Verweigerungsrecht Gebrauch machen? Im Rahmen der hitzig geführten Debatten um die Wieder- und Atombewaffnung der Bundesrepublik argumentierte der linksprotestantische Flügel klar für die Verweigerungsoption während der konservativ-lutherische Flügel für die Dienstpflicht optierte. Beide formulierten dabei hohe normative Ansprüche an die Gewissensentscheidung des Einzelnen. Erst als die Kircheneinheit an der Frage einer Beteiligung an der Atombewaffnung zu zerbrechen drohte, wurde mit der Komplementaritätsformel der Heidelberger Thesen die Entscheidung ganz in das Gewissen des Einzelnen verschoben. Hendrik Meyer-Magister zeigt, wie sich dies als massiver Individualisierungsschub für die Ethik des Nachkriegsprotestantismus interpretieren lässt.