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Zur kartellrechtlichen Konzeption Franz Böhms
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Die kartellrechtliche Konzeption Franz Böhms ist letztlich Ergebnis seiner liberalen Grundeinstellung. Eine freie Marktwirtschaft eignet sich - so Böhm - nur dann zur Ordnung der Wirtschaft, wenn Leistungswettbewerb herrscht; dieser muss jedoch mit Hilfe einer entsprechen- den Rechtsordnung gesichert werden, da die Marktwirtschaft zwar wirtschaftliche Machtstellungen hervorbringt, nicht aber in der Lage ist, sie zu beseitigen. Franz Böhm setzte sich daher konsequent für eine wirksame Kartellgesetzgebung ein.
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1980
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