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Grundlagen für Staatspflichten auf dem Gebiet der Weiterbildung

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Die Gewährleistung des Weiterbildungsbereiches ist über die Förderungsbestimmungen in Bund und Ländern nicht zu erreichen. Ebensowenig kann dazu das Institut der «Daseinsvorsorge» herangezogen werden. Dagegen vermag die Grundlagentrias Demokratiegebot, Sozialstaatsgebot und Grundrechtsordnung weitreichende Staatspflichten für die Gewährleistung - und nicht nur für die Förderung der Weiterbildung zu begründen. Ein «Grundrecht auf Weiterbildung» existiert allerdings nur in der Form des sogenannten derivativen Teilhaberechts. Ein originäres «Leistungsgrundrecht auf Weiterbildung» ist abzulehnen. Jedoch ist der «Bildungsurlaub» als eine geeignete Organisationsform der verfassungsrechtlich verbürgten «Freiheit für alle» auszubauen. Es besteht eine Pflicht des Gesetzgebers, diese Freiheit durch Organisations- und Verfahrensregeln zu konkretisieren. Die Aufnahme einer «bildungsbezogenen Staatszielbestimmung» in die Verfassung könnte dabei wichtige Hilfen leisten.

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1983

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