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Rechtsetzung im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken während des 18. Jahrhunderts
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Der Verfasser unternimmt es, das «bipontinische Recht» des 18. Jahrhunderts in seinem Facettenreichtum zu sichten und in Gestalt und Ausformung vorzustellen, wobei er von der «Rechtsetzung» des absoluten Landesherrn als dem Inbegriff der gesamten legislativen wie administrativ-normativen Staatstätigkeit ausgeht. Zahlreiche, auf gründlicher Quellenauswertung fussende Einzelaspekte des durchgeprüften Materials werden dargeboten und die Vergleichung mit anderen Territorialrechten der Epoche angeregt. Provinzielle Enge und Kleinheit der Verhältnisse in dem zudem territorial zerklüfteten Herzogtum geben diesem bisher weitgehend unbeachtet gebliebenen Recht seinen besonderen Charakter.
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1985
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