Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee
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Verwaltungsrecht soll dem Einzelnen Schutz gewähren und der Verwaltung zu wirkungsvoller und effizienter Erfüllung ihrer Aufgaben rechtlich den Weg ordnen. Dieser Doppelauftrag sieht sich vor zahlreichen neuen Herausforderungen: Was kann die Gesetzesgebundenheit der Verwaltung angesichts komplexer Risikolagen noch leisten? Welche Rolle kommt den Gerichten zu? Welche Richtung wird durch das EG-Recht vorgezeichnet? Die Vielfalt der Veränderungen erschwert die Orientierung. Nur wenn sich das allgemeine Verwaltungsrecht als systematisches Fach versteht, lassen sich zur Beantwortung dieser Fragen auch durchlaufende, verlässlichere Entwicklungslinien finden. Die zweite Auflage wurde grundlegend überarbeitet.