Die Europäische Aktiengesellschaft
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Umfassende Darstellung der Rechtsform „Europäische Aktiengesellschaft“; Einsatzmöglichkeiten in der Unternehmenspraxis. Im Oktober 2001 wurde vom Rat der Europäischen Union die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Statut) verabschiedet. Das SE-Statut bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Europäische Aktiengesellschaft zu gründen. Der Vorteil: Die Gesellschaft kann europaweit agieren und unterliegt dem Gemeinschaftsrecht, das in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist. Die Autoren erörtern umfassend alle wesentlichen Aspekte dieser neuen Rechtsform: Gründung, Grenzüberschreitende Sitzverlegung, Corporate Governance, Mitbestimmung, Kapitalausstattung und Finanzierung, Rechnungslegung, Prüfung und Publizität, Konzernrecht, Besteuerung, Einsatz in der Unternehmenspraxis, Corporate Culture und Corporate Goodwill. Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen, Lehrstuhl für Steuerrecht, LMU München; Dr. Martin Wenz, LMU München, KPMG National Tax& Legal, Frankfurt/M.