"In der Strafsache gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin wegen Mordes u.a."
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28. April 1977. Das Urteil im ersten Stammheim-Prozess gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin wird verkündet: Wegen fünf Morden, 54 Mordversuchen sowie mehreren Sprengstoffanschlägen und Banküberfällen werden die Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Ulrike Meinhof erlebt den Urteilsspruch nicht mehr, sie hat sich 1976 erhängt.
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2007, paperback
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