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"Die Behörde beschliesst" – zum Wohl des Kindes?

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In der Schweiz war es in vielen Gemeinden bis weit ins 20. Jahrhundert hinein üblich, Uneheliche, Verwahrloste oder Verwaiste sowie Kinder aus bedürftigen Familien in Pflegefamilien unterzubringen. Ziel dieser Praxis war es, die Armut zu bekämpfen und die zuständigen Gemeinden finanziell zu entlasten. Viele der sogenannten 'Verdingkinder' arbeiteten auf Bauernhöfen und wurden wenig ins Familienleben integriert. Da Armut verbreitet als selbstverschuldet galt, verfolgte man mit Fremdplatzierungen auch sozialdisziplinierende Absichten. Die diskriminierenden Erlebnisse wirken bei vielen Betroffenen das ganze Leben lang nach. Das Buch ist das Resultat eines Forschungsauftrages, der im Kanton Bern mit einem politischen Vorstoss angeregt und als interdisziplinäres Projekt an der Universität Basel vom Historiker Heiko Haumann und vom Soziologen Ueli Mäder betreut worden ist.

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"Die Behörde beschliesst" – zum Wohl des Kindes?, Marco Leuenberger

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2011
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