"... sofort mit der Waffe zu erledigen"
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Am 14. Mai 1941, Monate vorm Überfall auf die Sowjetunion, erhielt die Wehrmachtführung „Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare“. Es ging darin "über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet 'Barbarossa'„. Weil die Spitzen des Hitlerreiches “von den politischen Kommissaren aller Art„, also von den Kommunisten in der Roten Armee, entschiedenen Kampf fürchteten (“die eigentlichen Träger des Widerstandes„), wären “sie daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen„. Dieser “Kommissarbefehl" wurde konsequent vollstreckt.
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2011
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