Fundrecht in der kommunalen Praxis
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Das Thema „Fundrecht” ist für die meisten Gemeinden eine unliebsame Pflichtaufgabe, die mit viel Aufwand verbunden ist. Die Rechtsmaterie ist der konkurrierenden Gesetzgebung zuzurechnen. Durch die Vorschriften des Fundrechtes im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht. Die Länder haben deshalb die Möglichkeit, Regelungen zum (Verwaltungs-) Verfahren zu treffen. Dies ist in allen Bundesländern geschehen und in das Werk eingearbeitet. Aufgabe des Werks „Fundrecht in der kommunalen Praxis“ ist der Praxis das tägliche Geschäft des Fundwesens durch rechtliche Hinweise, Muster und Zusammenfassungen der Thematik näher zu bringen und Hilfestellung zu geben. Änderungen des Gesetzgebers mit der Zielrichtung der Rechtsklarheit, das Fundrecht den heutigen Lebensbedingungen und Wirtschaftsverhältnissen anzupassen, sind in diesem Werk berücksichtigt. Der Titel wurde von Georg Huttner, Oberamtsrat a. D., ehemals Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Eislingen/Fils, begründet und wird von Uwe Schmidt, Hauptamtlicher Dozent beim Hessischen Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Kassel, fortgeführt.