Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform
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Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2012 wurden die Verwaltungsgerichte erster Instanz eingeführt und der administrative Instanzenzug entfällt ab 1.1.2014 weitgehend. An die Stelle der bisherigen Berufungsinstanzen treten das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die Verwaltungsgerichte der Länder. Die Zuständigkeit eines bestimmten Verwaltungsgerichtes ist dem Anwender oftmals nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Daher stellt dieses Werks die Zuständigkeiten der einzelnen Verwaltungsgerichte in einer nach (Bundes-)Materiengesetzen sortierten Tabelle übersichtlich dar. In einem zweiten Teil wird das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und das neue Revisionsmodell beim Verwaltungsgerichtshof aufbereitet. Die enthaltenen Musterbeschwerden sind dabei von besonders praktischer Bedeutung.