Die Besteuerung der öffentlichen Hand
Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
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Zum Werk Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung). Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen. Dabei wird die Besteuerung unterschiedlichster staatlicher Einrichtungen umfassend und praxisorientiert behandelt, z. B. von kommunalen Verkehrsbetrieben, Entsorgungsbetrieben, Friedhöfen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Parkraumbewirtschaftung, Sparkassen, Hochschulen und Rundfunkanstalten. Insbesondere finden die Aspekte der Körperschaftsteuer, der deutschen und europäischen Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des § 2b UStG, der Gewerbesteuer, des Bilanzsteuerrechts, der Grund- und Grunderwerbsteuer und des sonstigen Abgabenrechts Beachtung. Das Werk deckt umfassend die Themenfelder der Öffentlichen Hand als Wirtschafts- und Steuersubjekt, der Unternehmensformen und der Rechtsformwahl bis hin zu Public Private Partnership, tax compliance und der Konkurrentenklage ab. Vorteile auf einen Blicksystematische Darstellung der Besteuerung verschiedener kommunaler Unternehmen und Betätigungenumfangreiche, grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebietenanwendungs- und praxisorientiert Zur Neuauflage Die Neuauflage erweitert das Werk insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und berücksichtigt darüber hinaus die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Zielgruppe Für Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariate, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
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Die Besteuerung der öffentlichen Hand, Jürgen W. Hidien
- Language
- Released
- 2023
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- Title
- Die Besteuerung der öffentlichen Hand
- Subtitle
- Verwaltungs- und Steuerrecht der öffentlichen Unternehmen und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- Language
- German
- Authors
- Jürgen W. Hidien
- Publisher
- C.H.Beck
- Publisher
- 2023
- ISBN10
- 3406795692
- ISBN13
- 9783406795695
- Category
- Legal literature
- Description
- Zum Werk Die öffentliche Hand ist verfassungsrechtlich Steuergläubiger und nicht Steuerschuldner. Gleichwohl werden staatswirtschaftliche Betätigungen seit jeher besteuert (Selbst- und Gegenseitigkeitsbesteuerung). Das verstreut geregelte, umfangreiche Rechtsgebiet wird in einem Band grundlegend-systematisch sowie anwendungs- und praxisorientiert erschlossen. Dabei wird die Besteuerung unterschiedlichster staatlicher Einrichtungen umfassend und praxisorientiert behandelt, z. B. von kommunalen Verkehrsbetrieben, Entsorgungsbetrieben, Friedhöfen, Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen, Land- und Forstwirtschaft, Parkraumbewirtschaftung, Sparkassen, Hochschulen und Rundfunkanstalten. Insbesondere finden die Aspekte der Körperschaftsteuer, der deutschen und europäischen Umsatzsteuer unter Berücksichtigung des § 2b UStG, der Gewerbesteuer, des Bilanzsteuerrechts, der Grund- und Grunderwerbsteuer und des sonstigen Abgabenrechts Beachtung. Das Werk deckt umfassend die Themenfelder der Öffentlichen Hand als Wirtschafts- und Steuersubjekt, der Unternehmensformen und der Rechtsformwahl bis hin zu Public Private Partnership, tax compliance und der Konkurrentenklage ab. Vorteile auf einen Blicksystematische Darstellung der Besteuerung verschiedener kommunaler Unternehmen und Betätigungenumfangreiche, grundlegende Kommentierung zu den einzelnen Rechtsgebietenanwendungs- und praxisorientiert Zur Neuauflage Die Neuauflage erweitert das Werk insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und berücksichtigt darüber hinaus die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Zielgruppe Für Finanzverwaltung, Finanzgerichte, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Notariate, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.