Psychologische Gutachten im Familienrecht
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Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen, denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge – vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung – und über den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen. Immer wieder wird kritisiert, dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter für die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen führen können. Eine Richterin und eine Psychologin erläutern die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u. a. die Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie das Vorgehen des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.