Arbeitszeitrecht
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Der neue Kompaktkommentar zum Arbeitszeitrecht bietet den aktuellen Überblick über den gesetzlichen Rahmen zulässiger Arbeitszeiten und gibt Hinweise zu den Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Personalräten. Neben dem Arbeitszeitgesetz sind auch arbeitszeitrechtliche Normen weiterer Gesetze einbezogen, etwa des Arbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes, des Ladenschlussrechts, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Zunehmend werden die Entwicklungen im Arbeitszeitrecht durch Europarecht geprägt. Der Kompaktkommentar dokumentiert und kommentiert deshalb besonders die Europäische Arbeitszeitrichtlinie und die aktuelle Diskussion um die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Im Vordergrund steht hier die befürchtete Aufweichung der täglichen Höchstarbeits- und Ruhezeiten durch eine Anpassung der nationalen Regelungen an EU-Recht – weg von der täglichen Höchstarbeitszeit, hin zu einer nur noch wöchentlichen Begrenzung von 48 Stunden. Der Kommentar betrachtet die aktuellen Entwicklungen und den neuesten Stand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der nationalen Gerichte, insbesondere zu - Arbeitszeiterfassung (EuGH-Urteil vom 15.05.2019) • Pausen- und Ruhezeiten • Nacht- und Schichtarbeit • Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft • Sonn- und Feiertagsarbeit • Wege- und Reisezeiten • Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten Autoren: Rudolf Buschmann, Jurist, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH, Lehrbeauftragter an der Universität Kassel. Langjähriger verantwortlicher Redakteur der Fachzeitschrift »Arbeit und Recht« und ehrenamtlicher Richter am BAG Jürgen Ulber, langjähriger Ressortleiter Betriebsverfassungs- und Unternehmensrecht beim Vorstand der IG Metall, Frankfurt am Main