BeurkG - Beurkundungsgesetz
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Das Beurkundungsgesetz wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer in wesentlichen Teilen reformiert. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG und DiREG) sind weitere umfassende Änderungen in Kraft getreten, die nun erstmals die Online-Gründung einer GmbH und weitere Online-Verfahren mittels Videokommunikation ermöglichen. Die praxisnahe Darstellung des Beurkundungsrechts – die Verfasser kennen die unterschiedlichsten Problemstellungen aus eigener Erfahrung als bayerische Notare – bleibt auch in der Neuauflage erhalten. Zahlreiche, im Druckbild hervorgehobene Hinweise und Formulierungsvorschläge sind wertvolle Werkzeuge zur Übertragung der wissenschaftlich herausgearbeiteten Ergebnisse in eine anwendbare Lösung für das Verfahren. NEU in der 4. Auflage: - Umfassende Erläuterung der Regelungen zum Elektronischen Urkundenarchiv - Einarbeitung der Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts - Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG und DiREG