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Die Einzelhaft im österreichischen Strafvollzugsgesetz (StVG)

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Die Einzelhaft ist und bleibt eine der besonders umstrittenen Strafvollzugsformen. Es gibt Stimmen, die sich mit Verweis auf die negativen physischen und psychischen Folgen für die Abschaffung oder rechtliche Einschränkung der Einzelhaft aussprechen. Daneben gibt es auch Stimmen, die sich für deren Beibehaltung aussprechen. Ausgehend von der Praxis gelangt man hingegen zwangsläufig zu der Ansicht, dass die Einzelhaft aus dem nationalen Strafvollzug nicht wegzudenken ist. Aus staatlicher Sicht bedarf ein effektives Strafvollzugssystem in jedem Fall auch über die Möglichkeit, auf ganz bestimmte Situationen mit der Verhängung der Einzelhaft reagieren zu können. Unter Berücksichtigung dessen sowie unter Berücksichtigung der mit dieser Haftform einhergehenden negativen Folgen, haben mehrere internationale Organisationen an ihre Mitgliedstaaten adressierte Empfehlungen ausgearbeitet. Diese Empfehlungen verfolgen unter anderem den Zweck, einen gewissen Mindestschutz für Gefangene in Einzelhaft auf nationaler Ebene zu schaffen oder aufrechtzuerhalten. Mangels Verbindlichkeit geben die Empfehlungen den Staaten aber lediglich eine Art „Muster-Lösung“ vor, wie mit dieser Haftform umzugehen ist. Inwieweit diese Bestimmungen tatsächlich Eingang in das nationale Recht finden, liegt prinzipiell im Ermessen der Staaten. In dieser Arbeit wird anhand einiger der zentralen Empfehlungen festgestellt, inwieweit die österreichischen Einzelhaftbestimmungen im Strafvollzugsgesetz den unverbindlichen Vorgaben bestimmter internationaler Organisationen und Institutionen entsprechen.

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2023

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