Die Handelsregistersperre nach Art. 261 ff. ZPO
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Die altrechtliche Handelsregistersperre wurde per 1. Januar 2021 abgeschafft. Seither muss eine Handelsregistersperre als vorsorgliche (i. d. R. superprovisorische) Massnahme nach der ZPO beantragt werden. Die entsprechenden Modalitäten unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten vom alten Recht. Diese Dissertation untersucht die Handelsregistersperre unter geltendem Recht, indem zunächst die gesellschafts- und handelsregisterrechtlichen Grundlagen -insbesondere die Wirkungen der Handelsregistereintragung und der Eintragungsprozess - untersucht und die gewonnenen Erkenntnisse anschliessend mit den Werkzeugen des Zivilprozessrechts umgesetzt werden. Neben dem akademischen Anspruch richtet sich die Dissertation an die Praktiker und bietet sowohl generell als auch in Bezug auf verschiedene Sonderfragen Lösungsansätze für das erfolgreiche Durchsetzen bzw. Abwehren einer Handelsregistersperre.