Die deutsche Tarifordnung im europäischen Mehrebenensystem
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Das überstaatliche Recht scheint das nationale Recht immer stärker zu beeinflussen. Dies wird auch für das Tarifrecht angenommen, das sich neben der unionsrechtlichen Determinierung einem völkerrechtlichen Überbau ausgesetzt sieht. Daniel Schmidt untersucht das Zusammenwirken der Rechtsordnungen und setzt hierfür bei einer rechtsmethodischen Betrachtung auf Grundlage des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips und des deutschen Verfassungsrechts an. Auf dieser Basis ermittelt er die Tragweite der überstaatlichen Vorschriften zum Kollektivvertragsrecht und beantwortet die Fragen nach der Bindungswirkung der Tarifvertragsparteien an das überstaatliche Recht sowie der völker- und unionsrechtskonformen Auslegung von Tarifverträgen.