Das Stiftungsrecht nach der Reform
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Am 01.07.2023 tritt das neue Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in Kraft. Mit der Reform des Stiftungsrechts hat der Gesetzgeber zahlreiche Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft aufgegriffen. Das bislang im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in 16 Landesstiftungsgesetzen aufgeteilte zivile Stiftungsrecht wird nun bundeseinheitlich und abschließend im BGB geregelt. Die Neuerungen beinhalten vor allem einheitliche Regelungen hinsichtlich Errichtung, Namen, Stiftungszweck, Stifterwille und Vermögen, Kapitalerhalt und rechtlicher Vorgaben für die Vermögensverwaltung sowie zu Satzungsänderungen, Rechten und Pflichten der Organmitglieder und Neuregelungen zur Beendigung von Stiftungen. Es bietet mehr Rechtssicherheit in Haftungsfragen. Neu eingeführt wird außerdem ein bundeseinheitliches Stiftungsregister. Das Fachbuch stellt die gesetzlichen Neuerungen detailliert dar und erläutert Ihnen die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile.