Die Haftung für Kartellschäden im System des allgemeinen Deliktsrechts
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Die Arbeit beschäftigt sich mit den systematischen Unterschieden und Gemeinsamkeiten der zivilrechtlichen Haftung für Kartellschäden im GWB einerseits und der Deliktshaftung des BGB andererseits. Hier treten Unterschiede zu Tage, da die Kartellhaftung durch Entwicklungen auf der europäischen Ebene immer weiter ausgedehnt wurde, um potentielle Kartelltäter durch eine hohe Haftungsandrohung vor Verstößen abzuschrecken („private enforcement“). In das System der allgemeinen Deliktshaftung eingeordnet werden hier insbesondere die Anspruchsberechtigungen bloß mittelbar Kartellbetroffener innerhalb und außerhalb der Absatzkette sowie die Ersatzfähigkeit auch sehr weit von der Kartelltransaktion entfernt auftretender Schadensfolgen.