Der Streit um das Erbe des Schriftstellers Uwe Johnson
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1984 starb Uwe Johnson. Es ist inzwischen unbestritten, daß »der Autor der Jahrestage-Tetralogie, wenn nicht vor Grass und Böll als umfassender, hellsichtiger, unbestechlicher Chronist des gesamtdeutschen Schicksals begriffen werden muß« (Joachim Kaiser). Nachdem sich 1983 die Vollendung des vierten Bandes der »Jahrestage« nach langjähriger Arbeitsunterbrechung abzeichnete, legte Uwe Johnson im März in einem Testament seinen Letzten Willen nieder und setzte den Suhrkamp Verlag als Alleinerben ein. Acht Jahre nach seinem Tod beanspruchte die seit 1978 von ihrem Ehemann getrennt lebende Witwe das Erbe für sich und ihre Tochter unter Hinweis auf frühere Testamente. Das gerichtliche Verfahren, in dessen Verlauf später auch das Testament Uwe Johnsons von 1983 angefochten wurde, endete mit der letztinstanzlichen Bestätigung des Erbrechts des Suhrkamp Verlages. Heinrich Lübbert, der Rechtsanwalt des Verlages, klärt nun Hintergrund und Verlauf des Rechtsstreits auf. Bei seinen Darlegungen setzt sich Heinrich Lübbert auch mit einem Text auseinander, der von Werner Gotzmann unter dem Titel »Uwe Johnsons Testamente oder Wie der Suhrkamp Verlag Erbe wird« in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Darin soll der eindeutige Ausgang des Rechtsstreits in sein Gegenteil verkehrt werden. Insgesamt, so das Fazit des vorliegenden Buches, sind die Bemühungen im Zusammenhang mit Uwe Johnsons Letztem Willen, den Verleger Siegfried Unseld persönlich anzugreifen und die schriftstellerische Integrität des großen Autors zu beschädigen, gescheitert.